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Service

Häufig gestellte Fragen

  • Verdienstnachweis der letzten drei Monate oder eine Kopie des Arbeitsvertrages
  • Vorvermietererklärung/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Personalausweis
  • ggf. ARGE-Bescheinigung/aktuelle Bescheide.

Während unserer Öffnungszeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefon-Nummer 05151 210 250 gern zur Verfügung. Außerhalb unserer Sprechzeiten finden Sie, wenn gewünscht, die Telefonnummern des jeweiligen zuständigen Notfalldienstes auf dem Aushang in Ihrem Treppenhaus oder hier. Bitte beachten Sie, dass wir die Kosten von Kleinreparaturen an Sie weitergeben werden.

Auch online ist eine Reparaturmeldung möglich.

Sollte ihr Rauchwarnmelder Signal geben obwohl es nicht brennt können Sie die Hotline der Fa. techem (01802/001264) bzw. ista (0201/50744497) kontaktieren. Darüber hinaus ist das fachmännische Abschalten der Melder in den Bedienungsanleitungen der Fa. techem bzw. ista beschrieben.

Nein, bei uns gibt es ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr. Bitte erteilen Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat.

Das ist nicht möglich. Die Abbuchung vom Konto erfolgt generell am Anfang eines Monats.

Bitte füllen Sie hierzu dieses SEPA-Lastschriftmandat aus.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Mietzahlung oder einer Betriebskostennachzahlung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr KSG-Team unter 05151/210 250 oder direkt an die Buchhaltung unter 05151/210 258. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.

In diesem Fall sollten Sie uns schriftlich über die Störung informieren. Bitte vergessen Sie nicht auch Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung zu notieren. Falls es Zeugen gibt, ist es hilfreich, wenn diese die beschriebenen Beeinträchtigungen ebenfalls schriftlich bestätigen. Das ist wichtig, falls es hier zu einer Abmahnung oder evtl. einer Kündigung kommt. Bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung helfen wir Ihnen gern. Bei Fragen rufen Sie einfach unser KSG-Team unter der 05151/210 250 an.

Kleintiere wie Fische, Hamster oder Vögel sind nicht genehmigungspflichtig. Die Haltung eines Hundes oder einer Katze müssen Sie sich dahingegen genehmigen lassen. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen. Rufen Sie uns einfach unter 05151/210 250 an, schreiben Sie uns an info@ksg-hameln.de oder nutzen Sie den Antrag zur Hundehaltung aus unserer Formularsammlung.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich beim Vermieter eingehen (Datum Posteingang bei uns). Bitte beachten Sie, dass alle Personen, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung unterschreiben.

Sobald Sie die Wohnung und Schlüssel ordnungsgemäß an uns übergeben haben, veranlassen wir die Abrechnung Ihrer Kaution. Die Auszahlung kann jedoch frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Generell steht dem Vermieter ein Zeitraum von 3 – 6 Monaten zu, um zu prüfen, ob evtl. noch Ansprüche des Vermieters bestehen (z. B. Betriebskostennachzahlungen) für welche die Kaution haftet und mit denen ggf. eine Aufrechnung erfolgen könnte. Selbstverständlich sind wir jedoch bestrebt, die Abrechnung der Kaution so schnell wie möglich vorzunehmen. Sofern danach ein Guthaben bei uns besteht, wird der Betrag ausgezahlt. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Sie uns bei Auszug Ihre aktuelle Bankverbindung mitteilen.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Bezug in öffentlich geförderte Wohnungen. Dies sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln, zum Beispiel durch das Land Niedersachsen, gefördert werden. Steht einer Person ein WBS zu, ist die Grundmiete deutlich geringer angesetzt als bei einer freifinanzierten Wohnung. Dies kommt vor allem einkommensschwächeren Personen zu Gute. Öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zudem ist der WBS ist an eine maximale Wohnungsgröße gebunden. Diese darf nicht um mehr als 10 Prozent überschritten werden. Gerne teilen wir Ihnen die Ansprechpartner des Landkreises Hameln-Pyrmont oder der Stadt Hameln mit, um zu erfahren, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

Die Kaution beträgt das Zweifache der Monatskaltmiete. Diese wird zum Mietbeginn fällig.

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Notfalldienst

Bei Störungen von Heizungen und Rohrbrüchen

Für die Orte Bad Pyrmont, Polle, Aerzen, Königsförde und Groß Berkel

Fa. Greinert-Haustechnik, Bad Pyrmont

Telefon: 05281/8280

 

Für alle anderen Orte

Fa. Knoke, Salzhemmendorf

Telefon: 05153/96124

 

Bei Rohrverstopfungen von Abflussleitungen

Fa. Köhnen, Hameln

Telefon: 05151/54088

Bei Störungen der Stromversorgung bzw. Schäden an elektrischen Anlagen

Fa. Elektro-Kirsten, Hameln

Telefon: 05151/940570

Webseite: elektrokirsten.de

 

 

Störungsannahme Stadtwerke Hameln

Telefon: 05151/788555

Webseite: stwhw.de

Bei Störungen der Stromversorgung bzw. Schäden an elektrischen Anlagen

Störungsannahme E.ON Bad Münder

Telefon: 0800/0282266

Bei Störungen der Stromversorgung bzw. Schäden an elektrischen Anlagen

Störungsannahme Stadtwerke Bad Pyrmont
Telefon: 05281/9150

Webseite: stadtwerke-bad-pyrmont.de

 

Reparaturmeldung

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